Eine Sitzung von 60 minütiger Dauer kostet € 100; die Paarsitzung € 140.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz leider nicht. Einige Kassen bieten jedoch Zusatzversicherungen an, in den diese Leistungen enthalten sind.

Bitte fordern Sie vor Beginn der Therapie die Information Ihrer Privatversicherung zur Kostenübernahme für Psychotherapie an.

Bedeutend ist, dass für die Kostenübernahme einer kassenfinanzierten Psychotherapie eine psychologische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert werden muss.

Dies ist beispielsweise für den späteren Abschluss einer Lebens – oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder für eine Verbeamtung (z.B. Lehramt) relevant, denn es werden zur Zeit Angaben über Behandlungen zwischen 2-5 Jahren abgefragt.

Zudem wird Ihnen ein hoher bürokratischer Aufwand bzw. Unterbrechungen zu Beginn und während der Therapie durch langwierige Antragsverfahren erspart.

Heilpraktikerrechnungen sind steuerlich absetzbar

Klienten und Klientinnen können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, als sogenannte „Sonderausgaben“ in ihrer Steuererklärung geltend machen, und so u. U. ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat entschieden (Az. 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkasse, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.

Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

Schweigepflicht

Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird, auch gegenüber Familienangehörigen.

Vertrauliche Informationen können nur durch eine Entbindung von der Schweigepflicht durch den Klienten weiter gegeben werden.

Alternative Behandlungsmethoden

In der freien Psychotherapie und beim Coaching sind ergänzend zu den klassischen Methoden alternative Behandlungsmethoden möglich, die z.Zt. noch nicht von den Krankenkassen übernommen werden. So z.B. die Systemische Therapie, die ebenfalls weltweit wissenschaftlich anerkannt ist und auch von mir angeboten wird.

Heilpraktiker unterliegen nicht dem Psychotherapeutengesetz (§1), welches nur wenige Psychotherapeutische Methoden anerkennt. Nach dem Heilpraktikergesetz ist es daher möglich, weitere alternativen und sehr wirksame Therapiemethoden anzubieten.